Richtlinien für „Essen auf Rädern“ der Gemeinde Waldenstein

 

1 Grundsätzliches

Die Gemeinde Waldenstein bietet ab 01.01.2020 mit der Aktion „Essen auf Rädern“ eine soziale Maßnahme, die auch teilweise mit Steuergeldern finanziert wird, zur Betreuung alter, kranker, hilfs- und pflegebedürftiger oder kurzzeitig die Verletzungen eingeschränkte GemeindebügerInnen, die außer Stande sind, sich selbst mit Essen zu versorgen und nicht durch Angehörige versorgt werden oder versorgt werden können, die Möglichkeit, eine warme Mahlzeit (Mittagessen) direkt in die Wohnung geliefert zu bekommen.

 

2 Teilnahmeberechtigung

Der Sozialdienst „Essen auf Rädern“ der Gemeinde Waldenstein kann von GemeindebürgerInnen beansprucht werden, sofern folgende Voraussetzungen zutreffen:
– Hauptwohnsitz in der Gemeinde Waldenstein
– ab einem Alter von 70 Jahren oder
– ab Pflegestufe 1 (unabhängig vom Alter nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung
oder
– durch eine Operation oder einen Unfall zeitlich begrenzt nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen

 

3 Dauer der Teilnahme

Die Teilnahme an der Aktion „Essen auf Rädern“ kann nur so lange erfolgen, als die Voraussetzungen des Pkt 2 der Richtlinien gegeben sind. Jede Änderung, die den Wegfall der Voraussetzungen des Pkt 2 der Richtlinien begründet, ist umgehend der Gemeinde Waldenstein bekannt zu geben.

 

4 Antragstellung

Für die Teilnahme an der Aktion „Essen auf Rädern“ ist ein schriftlicher Antrag (Antrag für Essen auf Rädern.docx), welcher auf dem Gemeindeamt einzubringen ist, erforderlich. Dieser Antrag hat folgende Angaben zu enthalten:
– Vor- und Zuname des Antragstellers
– Geburtsdatum des Antragstellers
– Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers
– Begründung des Antrages
– Eventuell Nachweis der Pflegestufe
– Datum und Unterschrift der antragstellenden Person

 

5 Antrag

Durch den Antrag entsteht kein Rechtsanspruch auf Beteiligung an der Aktion „Essen auf Rädern“. Einem Antrag ist stattzugeben, wenn nach erfolgter Prüfung die Voraussetzungen des Pkt 2 der Richtlinien gegeben sind und keine unüberwindbaren organisatorischen Hindernisse für die Durchführung der Aktion entgegenstehen.
Sind die Voraussetzungen des Pkt 2 nach erfolgter Prüfung nicht gegeben, so ist der Antrag abzulehnen. In Zweifelsfällen entscheidet der Bürgermeister, ob die betreffende Person die Leistungen der Aktion „Essen auf Rädern“ in Anspruch nehmen darf oder ob eine Ablehnung erfolgt.

 

6 Stattgebung bzw Ablehnung

Die Stattgebung des Antrages auf Beteiligung an der Aktion „Essen auf Rädern“ kann erst nach Überprüfung des Antrages und dessen Vollständigkeit sowie nach Maßgabe freier Kapazitäten erteilt werden. Die fixe Zusage kann mündlich, telefonisch oder schriftlich, ausnahmslos durch die Gemeinde Waldenstein erfolgen.
Die Ablehnung einer Anmeldung auf Inanspruchnahme der Aktion „Essen auf Rädern“ sowie die Einstellung der Beteiligung an dieser Aktion hat ausnahmslos schriftlich durch die Gemeinde zu erfolgen.

 

7 Durchführung der Aktion

Die Aktion „Essen auf Rädern“ wird durch die Gemeinde Waldenstein nach Möglichkeit ganzjährig an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen durchgeführt.
Das Mittagessen muss von den AktionsteilnehmerInnen durchgehend (Montag bis Sonntag) in Anspruch genommen werden. Eine tageweise Zustellung oder eine Zustellung des Mittagessens nur an bestimmten Tagen während der Woche ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Eine vorübergehende Abmeldung ist grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen (stationärer Krankenhausaufenthalt, Kur- oder Rehaaufenthalt, etc) möglich und hat bis spätestens am Vortag der Nichtinanspruchnahme ausnahmslos bei der Gemeinde Waldenstein während der Dienststunden erfolgen.
Die Zusteller dürfen keine Änderungen bei der Kostart oder An- und Abmeldungen annehmen.

 

8 Zubereitung der Mahlzeiten

Die Zubereitung der Mahlzeiten für die Aktion „Essen auf Rädern“ erfolgt durch das Landesklinikum Gmünd. Das Mittagessen, bestehend aus einer Tagessuppe, Hauptspeise mit Beilage und einer Nachspeise wird täglich – auch an Sonn- und Feiertagen –aus der Küche des Landesklinikums Gmünd in Thermoboxen mit Porzellangeschirr abgefüllt und gegen Vergütung der Fahrkosten von Ehrenamtlichen mit eigenem Fahrzeug an die Essensbezieher direkt in die Wohnung zugestellt.
Derzeit werden folgende Standartkostarten angeboten:
– Normalkost
– Leichte Vollkost
– Stoffwechseldiät (Diät- bzw Reduktionskost je nach Broteinheiten)

 

9 Kosten

Die Höhe des Portionspreises beträgt derzeit € 7,- inkl. 10 % MwSt

 

10 Bezahlung

Die Bezahlung der Portionen durch die Teilnehmer hat monatlich im Nachhinein zu erfolgen. Den Personen die an der Aktion „Essen auf Rädern“ teilnehmen ist am Monatsbeginn ein Zahlschein mit dem entsprechenden Betrag zuzustellen bzw kann die Bezahlung auch mittels Bankeinzug erfolgen. Eventuell nicht in Anspruch genommene Portionen werden als Guthaben im Folgemonat berücksichtigt und in Abzug gebracht.

 

11 Zustellung

Die Zustellung des Mittagessens erfolgt in einer Thermobox und Porzellangeschirr durch Ehrenamtliche mit ihrem eigenen Fahrzeug. Die Mahlzeiten werden direkt in die Wohnung des Aktionsteilnehmers gebracht. Die dafür erforderlichen 2 Garnituren Thermoboxen sowie das das für erforderliche Porzellangeschirr steht im Eigentum der Gemeinde Waldenstein und wird den Teilnehmern auf die Dauer der Notwendigkeit zur Verfügung gestellt.
Das Geschirr ist im gereinigten Zustand (zumindest Ausspülen mit Wasser) für den Tausch am nächsten Tag bereitzustellen. Eine hygienische Reinigung erfolgt im Landesklinikum Gmünd.
Sollte eine zusätzliche Reinigung der Boxen oder des Geschirrs erforderlich sein, wird pro Anlassfall ein Unkostenbeitrag in der Höhe von € 10,- eingehoben. Für über die gewöhnliche Abnützung hinausgehende Beschädigung des Geschirrs oder in Verlust geratenes Geschirr haftet der Teilnehmer.

 

Waldenstein, im Dezember 2019

 

 

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