Regelungen für Zusammenkünfte ab 19. Mai 2021 – Land NÖ

Online-Formulare für Anzeigen oder Bewilligungsanträge für Zusammenkünfte im Sinne der § 13 Abs. 3 und Abs. 4 COVID-19-Öffnungsverordnung werden auf der Landes-Homepage unter „Themen, Gesundheit und Soziales, Coronavirus“ zur Verfügung gestellt.

In diesem Zusammenhang dürfen wir auf den nachstehenden Link verweisen:

Regelungen für Zusammenkünfte ab 19. Mai 2021 – Land Niederösterreich (noe.gv.at)




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